Der Versicherungsschutz einer Cyberversicherung könnte im aktuellen Schadensfall nicht greifen. Es kommt auf die genaue Ursache an. (Datensicherheit, Virenscanner)
Der Beitrag Laut GDV: Crowdstrike-Schäden nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt erschien zuerst auf Rene Telemann.





