Meta darf Nutzerdaten unterschiedlicher Dienste nicht ohne Zustimmung der Anwender zusammenführen – die Maßnahmen der vergangenen Jahre reichen dem Bundeskartellamt nun. (Meta, Instant Messenger)
Der Beitrag Rechtsstreit beigelegt: Meta und Kartellamt einigen sich wegen Nutzerdaten erschien zuerst auf Rene Telemann.





