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Wer blaumacht, muss mit einer Kündigung rechnen. Das heißt aber nicht, dass man bei einer Krankschreibung ans Haus gefesselt ist. Je nach Erkrankung ist sogar ein Urlaub möglich. Von Harald Büring (Arbeit, Wirtschaft)

Der Beitrag Arbeitsrecht: Was bei einer Krankschreibung erlaubt ist erschien zuerst auf Rene Telemann.


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