Die EU hat die Vorgaben für die Haftung bei fehlerhaften Produkten überarbeitet. Diese gelten künftig auch für Software und für Onlinehändler. (Verbraucherschutz, Applikationen)
Der Beitrag EU-Produkthaftungsrichtlinie: Ausnahmen für freie und quelloffene Software vereinbart erschien zuerst auf Rene Telemann.




